Nutz- & Sonder fahrzeuge
Gutachter für Nutz- und Sonderfahrzeuge
Ihr Nutz- und Sonderfahrzeug wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter erstellen schnell und unkompliziert ein unabhängiges Gutachten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen LKW, eine Sattelzugmaschine oder einen Anhänger handelt oder beispielsweise ein Nutzfahrzeug oder Transporter mit Sonderaufbau betroffen ist.
Wir unterstützen Sie und berechnen Ihre wirklichen Ansprüche im Rahmen der Schadensregulierung.
Was kostet ein Gutachten und wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich ist die gegnerische Versicherung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles verpflichtet, für die Kosten eines Sachverständigen aufzukommen, mit Ausnahme von Schäden unter der sogenannten Bagatellgrenze.
Sie sind sich nicht Sicher? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Die Kosten setzten sich dabei aus einer Grundgebühr, abhängig der Schadenshöhe, sowie Gebühren für Lichbilder, Porto-, Telefon-, Fahrt- und Schreibkosten zusammen.
Weshalb einen extra Gutachter für Nutz- und Sonderfahrzeuge einschalten?
Die Erstellung von Schadensgutachten, gerade an schweren Nutzfahrzeugen, kann man gewissenhaft eigentlich nur mit sehr viel Erfahrung gegenübertreten. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes fällt beispielsweise sehr viel Recherchearbeit, in Abhängigkeit des Aufbaus an, genauso wie beim Festlegen von Reparatur- und Instandsetzungswegen.
Wir kennen dabei die notwendigen Schnittstellen und unterstützen Sie zielgerichtet bei der Abwicklung des Schadens.
Selbstverständlich erstellen wir auch Gutachten, wenn es um die Bestimmung des Zeitwertes, zum Zwecke der Buchhaltung, des Finanzamtes oder einer Veräußerung, oder sonstiger Zwecke geht. Auch bei Oldtimer- und Showtrucks sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Dabei ist es uns egal, ob Sie einen Fuhrpark mit nur 1 oder 1000 NFZ haben, wir stellen einen rundum Service bereit.
Wir übernehmen die Kommunikation, den Datenversand des Schadensgutachtens an den kooperierenden Rechtsanwalt, oder an Ihre Rechtsabteilung, auf Ihren Wunsch hin, auch an die gegnerische Versicherung. Während und nach der erfolgten Reparatur lassen wir Sie auch nicht alleine, gerne begleiten und dokumentieren wir die Instandsetzung.
Unser Service-Versprechen an Sie:
– Kostenfreie Erstberatung persönlich oder telefonisch unter 0160-4446541
– Besichtigungstermin durch einen unserer Gutachter innerhalb von 24h
– Rundumservice vor, während und nach der Abwicklung
– Professionelle Beratung bei Gutachten von:
– PKWs, LKWs, NFZs und Bussen
– Anhängern und Motorrädern aller Art
– Sonderfahrzeuge und Aufbauten aller Art
– Wohnmobile und Wohnwagen
– Schnelle Bearbeitung des Gutachtens, um Ausfallzeiten kurz zu halten.
Der Vorgang bei der Schadenaufnahme & Gutachtenerstellung
Aufnahme des Schadens
Dokumentation und Beweissicherung am Fahrzeug
Ermittlung der Schadenkalkulation (Reparaturkosten)
Ermittlung einer Wertminderung, der Reparaturdauer, des Restwertes & Wiederbeschaffungswertes
Schriftliche Erstellung des Gutachtens
Übermittlung des Gutachtens
Bereit für Ihr Angebot?
0162 / 9819859
Standort
Dr. Hans-Liebherr-Straße 11
88416 Ochsenhausen
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